Einführung von AnaCredit bei zwei Banken in Stuttgart und München
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Die statistische Meldewesen-Verordnung „AnaCredit“ (Analytical Credit Dataset) erfordert, im Gegensatz zu den bereits implementierten Meldungen aggregierter Daten, die Meldung granularer Kreditdaten auf Einzelgeschäftsebene an die Europäische Zentralbank (EZB). Die Daten sollen die Grundlage für statistische Auswertungen bilden, die die EZB zur Erfüllung ihrer diversen Aufgaben als Europäische Notenbank benötigt.
Unsere MitarbeiterInnen haben bei zwei Banken an der Umsetzung der AnaCredit-Projekte mitgearbeitet. Die verschiedenen Liefersysteme der jeweiligen Bank übermitteln nun alle Daten in der korrekten Form an die Meldewesen-Systeme, die dort für die Abteilung der zu meldenden Attribute benötigt werden.
Neben Projektleitungsaufgaben haben die Tricept-Mitarbeiter Fachkonzepte, Testkonzepte sowie entsprechende Rahmendokumente für unsere Kunden erarbeitet.
Herausforderungen:
- Die zu meldenden Informationen waren teilweise noch nicht in den Vorsystemen vorhanden. Daher mussten auch Altsysteme erweitert, die Bestandsdaten vervollständigt und die neu angelieferten Daten integriert werden.
- Die gesetzlichen Vorgaben wurden noch während der bereits laufenden Umsetzung durch die Bundesbank konkretisiert und teilweise verändert. In den Projekten wurde daher eine iterative, flexible und pragmatische Vorgehensweise gewählt. Dabei wurden zu Beginn verstärkt Prämissen definiert, die mit fortschreitender Konkretisierung der Vorgaben nach und nach verfeinert wurden.
Besonderheiten
- Sehr große Zahl zu berücksichtigender Vorsysteme
- Finalisierung der gesetzlichen Verordnung und Auslegung der Bundesbank parallel zur Umsetzung