Hinweisgeberschutzgesetz

Weil Compliance
uns wichtig ist.

Hinweisgeberschutzgesetz

Für den Erfolg eines Unternehmens ist es entscheidend, dass alle Akteure dieselben Werte teilen und ihr Handeln auf die gleiche Art an diesen ausrichten. Integres und regelkonformes Verhalten sind die unverzichtbare Grundlage für das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie Mitarbeitenden und damit für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens. Jeder einzelne unserer Mitarbeitenden - von der Auszubildenden bzw. dem Auszubildenden bis zur Geschäftsführung - trägt die Verantwortung dafür, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Fehlverhalten weder bei der Tricept Informationssysteme AG noch bei unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern zu tolerieren.

Vor allem im Zusammenhang mit Bestechung und Bestechlichkeit können nicht nur einem Unternehmen und seinen Beschäftigten, sondern der gesamten Gesellschaft großen Schaden zugefügt werden. Mitarbeitende und Außenstehende, die auf Fehlverhalten hinweisen, werden im internationalen Sprachgebrauch oft als Whistleblower bezeichnet. Durch die Abgabe von Compliance-Hinweisen beweisen sie jedoch Mut und Integrität. Unternehmen stehen daher in der Pflicht, sie angemessen zu schützen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Compliance-Hinweisen keine Nachteile entstehen.

Die Tricept Informationssysteme AG ermutigt Beschäftigte und Externe ausdrücklich, auf Fehlverhalten hinzuweisen. Auf diese Weise gehen Sie aktiv gegen Unrecht vor und bewahren sowohl Beschäftigte als auch das gesamte Unternehmen vor Schaden.

Beschwerden über Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen gelten nicht als Compliance-Hinweis. Hierzu steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.

 
Allgemeine Informationen

Das Compliance-Hinweis Kontaktformular steht allen Beschäftigten der Tricept Informationssysteme AG und ebenfalls externen Dritten (z.B. Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Lieferantinnen und Lieferanten) zur Verfügung, um Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, den Tricept Richtlinien oder sonstige maßgebliche Regelverstöße mit Bezug zur Tricept Informationssysteme AG zu melden.

Es gilt der Grundsatz, dass Beschäftigten aufgrund der Abgabe eines Hinweises im beruflichen Kontext keine Nachteile entstehen dürfen. Um eine zielführende Bearbeitung Ihres Hinweises zu ermöglichen, wird der zuständige Compliance-Bereich bei Bedarf weitere, für die Aufklärung erforderliche Stellen einbinden.

Für allgemeine Beschwerden, z.B. zu Produkten oder Dienstleistungen der Tricept Informationssysteme AG, wenden Sie sich bitte an die allgemeine Kontaktadresse oder an den Support. Als Beschäftigte der Tricept Informationssysteme AG beachten Sie bitte auch, dass der Compliance-Bereich nicht für allgemeine zwischenmenschliche Konflikte mit Mitarbeitenden oder Führungskräften genutzt werden soll. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalbereich.

Bitte beachten Sie, dass der Compliance-Bereich nicht zur Meldung von Datenschutzverstößen dient. Bei Hinweisen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragten.

Der Compliance-Bereich erfüllt alle Anforderungen der DSVGO. Genauere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Die eingegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und gehen zuerst nicht an den Vorstand, sondern an die neutrale intern eingerichtete Hinweisergeberstelle. Diese wird dann abhängig von den eingegebenen Informationen die weiteren notwendigen Schritte veranlassen.

Um eine Meldung über das Compliance-Hinweis Kontaktformular zusenden zu können, klicken Sie bitte auf die nachfolgende Schaltfläche:

 

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