Einführung von AnaCredit bei zwei Banken
Die statistische Meldewesen-Verordnung „AnaCredit“ erfordert im Gegensatz zu den bereits implementierten Meldungen aggregierter Daten die Meldung granularer Kreditdaten auf Einzelgeschäftsebene an die Europäische Zentralbank (EZB). Die Daten sollen die Grundlage für statistische Auswertungen bilden, die die EZB zur Erfüllung ihrer diversen Aufgaben als Europäische Notenbank benötigt.
Im Rahmen der bei beiden Banken durchgeführten AnaCredit Projekte ermöglicht nun die Arbeit der Tricept-Mitarbeiter, dass die verschiedenen Liefersysteme alle Daten in der korrekten Form an die Meldewesen-Systeme anliefern, die dort für die Ableitung der zu meldenden Attribute benötigt werden.
Neben Projektleitungsaufgaben haben die Tricept-Mitarbeiter Fachkonzepte, Testkonzepte sowie entsprechende Rahmendokumente für unsere Kunden erarbeitet.
„Die zu meldenden Informationen waren teilweise noch nicht in den Vorsystemen vorhanden, was eine besondere Herausforderung der beiden Projekte darstellte“, erklärt Tricept-Vorstand Marc Hagner. Daher standen die Tricept-Mitarbeiter auch vor den Aufgaben die Altsysteme zu erweitern, die Bestandsdaten zu vervollständigen und die neu angelieferten Daten zu integrieren. Weiterhin wurden die gesetzlichen Vorgaben noch während der bereits laufenden Umsetzung durch die Bundesbank konkretisiert und teilweise verändert. „In den Projekten hat man sich daher für eine iterative, flexible und pragmatische Vorgehensweise entschieden“, sagt Hagener. „Dabei wurden zu Beginn verstärkt Prämissen definiert, die mit fortschreitender Konkretisierung der Vorgaben nach und nach verfeinert wurden.“